Am 23.8.2012 veröffentlichte die Regierung der Slowakischen Republik einen Entwurf der Verordnung, durch welche sie im Einklang mit dem § 2 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 663/2007 der Gesetzessammlung über den Mindestlohn die Höhe des Mindestlohns für das Jahr 2013 mit Wirkung ab 1.1.2013 anordnet.
Die Höhe des Mindestlohns wird festgesetzt auf:
- 337,70 EUR pro Monat für einen mit einem Monatslohn entlohnten Arbeitnehmer
- 1,941 EUR für jede von einem Arbeitnehmer geleistete Stunde