Anteilsübertragung in eine slowakische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Wenn der Gründer einer slowakischen GmbH beabsichtigt das Unternehmen zu verlassen, besteht die Möglichkeit, seine Anteile an eine andere Person zu übertragen. Die Übertragung von Anteilen bedarf der Zustimmung der Generalversammlung. Die Vereinbarung über die Übertragung von Anteilen kann unentgeltlich erfolgen und die Unterschriften auf dem Vertrag müssen zertifiziert werden. Wenn Sie Anteile einer GmbH in der Slowakei übertragen oder aufteilen möchten, rufen Sie uns. Gerne führen wir den gesamten Prozess für Sie aus.

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Wenn der Gründer einer slowakischen GmbH beabsichtigt das Unternehmen zu verlassen, besteht die Möglichkeit, seine Anteile an eine andere Person zu übertragen. Die Übertragung von Anteilen bedarf der Zustimmung der Generalversammlung. Die Vereinbarung über die Übertragung von Anteilen kann unentgeltlich erfolgen und die Unterschriften auf dem Vertrag müssen zertifiziert werden.

Unsere juristischen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen 

  • Umfassende Rechtsberatung und Betreuung, Bereitstellung der notwendigen Informationen und Unterstützung bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
  • Vorbereitung der für die Übertragung von Aktien erforderlichen Unterlagen
  • Kommunikation und Mitteilung über Änderungen des Handelsregisters und der zuständigen Behörden
  • Bereitstellung der Möglichkeit, elektronisch zu kommunizieren, ohne dass ein persönlicher Besuch erforderlich ist 

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