Beschäftigung von Ausländern in der Slowakei

Komplexservice im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern in der Slowakei.

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Grundinformationen über das Vorgehen bei der Beschäftigung von Ausländern (Drittstaatsangehörigen) auf dem Gebiet der Slowakischen Republik

Der erste Schritt im Prozess der Beschäftigung von Ausländern in der Slowakei wird mit der Anmeldung einer freien Arbeitsstelle beim zuständigen Arbeitsamt verbunden, das eine Frist von 30 Tagen hat, um einen geeigneten Bewerber aus slowakischen Bürgern für den Arbeitgeber zu finden. Geschieht dies nicht, so kann der Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer (einem ausländischen Staatsbürger) einen Arbeitsvertrag abschließen, bzw. ihm eine Beschäftigungszusage geben. Nach Ablauf von 30 Arbeitstagen ab dem Tag der Anmeldung der freien Arbeitsstelle ist es möglich, einen Aufenthaltsantrag zu stellen. In diesem Falle wird die Aufenthaltserlaubnis höchstens für 2 Jahre erteilt. 

Bei der Beschäftigung von hoch qualifizierten Mitarbeitern mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung wird die Erteilung einer blauen Karte bei der Fremdenpolizei beantragt. Die blaue Karte wird durch die Polizeiabteilung für einen Zeitraum von höchstens 3 Jahren erteilt. Eine Bedingung der Beschäftigung eines Ausländers auf Grund der sog. blauen Karte ist ein vereinbartes Monatsgehalt in der Höhe von mindestens 1,5-fache des durchschnittlichen Monatsgehalts eines Arbeitnehmers in der Wirtschaft der Slowakischen Republik in der entsprechenden Branche.

  • Komplexservice im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern in der Slowakei
  • Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei, umgehend reagieren wir auf alle Mandantenanforderungen
  • Wir sprechen fließend Englisch und Russisch

Wann ist auch der Erwerb einer Arbeitserlaubnis erforderlich

Die Arbeitserlaubnis ist im Falle der Beschäftigung eines Staatsbürgers aus einem Drittstaat erforderlich, falls:

  • er zum Zwecke einer Saisonbeschäftigung für höchstens 180 Tage innerhalb von 12 nacheinander folgenden Monate beschäftigt wird,
  • er als Matrose auf einem in der Slowakischen Republik registrierten Schiff oder auf einem unter der Flagge der Slowakischen Republik fahrenden Schiff beschäftigt wird,
  • ihm ein vorübergehender Aufenthalt zum Zwecke der Familienzusammenführung erteilt wurde, im Zeitraum bis zum Ablauf von 12 Monaten nach der Erteilung des vorübergehenden Aufenthaltes zum Zwecke der Familienzusammenführung,
  • ihm ein vorübergehender Aufenthalt eines Staatsbürgers aus einem Drittstaat, dem der Status einer Person mit einem langfristigen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union zuerkannt wurde, erteilt wurde, im Zeitraum bis zum Ablauf von 12 Monaten nach dem Aufenthaltsbeginn auf dem Gebiet der Slowakischen Republik,
  • er in einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber steht, der seinen Sitz oder den Sitz seiner Organisationseinheit mit einer arbeitsrechtlichen Subjektivität außerhalb des Gebiets der Slowakischen Republik hat und der ihn auf Grund eines mit einer juristischen Person oder natürlichen Person abgeschlossenen Vertrags entsendet, die Arbeit auf dem Gebiet der Slowakischen Republik durchzuführen,
  • falls es ein internationaler Vertrag, an welchen die Slowakische Republik gebunden ist, festlegt.

Beschäftigung von Bürgern der Europäischen Union / des Europäischen Wirtschaftsraums

Bei der Beschäftigung von Bürgern der EU / des EWR-s entstehen Arbeitgebern (bzw. Entsendearbeitgebern) Pflichten gegenüber dem Amt für Arbeit, Soziales und Familie. Die Pflicht ist es, über die Entstehung eines Arbeitsrechtsverhältnisses oder einer Entsendung zu informieren. Ebenso ist auch die Beendigung eines Arbeitsrechtsverhältnisses / einer Entsendung dem Arbeitsamt mitzuteilen.

Unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern in der Slowakei

  • Ausarbeitung von erforderlichen Dokumenten zur Stellung eines Aufenthaltsantrags auf einen vorübergehenden Aufenthalt zum Zwecke der Beschäftigung / Ausfolgung einer blauen Karte
  • Beratung bezüglich der Sicherstellung von erforderlichen Dokumenten und Überprüfung der Erfüllung von Bedingungen
  • Rechtsdienstleistungen bei der Sicherstellung der Anerkennung eines Bildungsnachweises
  • Anmeldung einer freien Arbeitsstelle beim Arbeitsamt und damit zusammenhängende Dienstleistungen
  • Erfüllung von Pflichten gegenüber den Arbeitsämtern
  • Weitere Dienstleistungen auf Grund von Mandantenanforderungen

Weitere zusammenhängende Dienstleistungen

  • Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei für Ausländer aus Staaten außerhalb der EU
  • Rechtsdienstleistungen und Beratung bezüglich der Erteilung von Einreisevisa in die Slowakei
  • Rechtsdienstleistungen und Beratung bezüglich des Erwerbs der Staatsbürgerschaft
  • Rechtsdienstleistungen und Beratung beim Unternehmen in der Slowakei

Warum sollten Sie den gesamten Prozess uns überlassen?

Der Prozess der Beschäftigung von Ausländern in der Slowakei ist anspruchsvoller, und deshalb entscheiden sich mehrere Arbeitgeber in der Slowakei, Dienstleistungen eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Wir werden Sie über den gesamten Prozess der Beschäftigung eines Ausländers begleiten. Darüber hinaus widmet sich unsere Rechtsanwaltskanzlei neben dem Einwanderungsrecht auch dem Handelsrecht. Wir werden Sie auch bei Ihren weiteren Unternehmensaktivitäten unterstützen.

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