Gründung einer GmbH – Änderung vom 1.10.2013
Die Gründung einer GmbH wird wieder komplizierter sein. Vom 1.10.2013 ist die Wirkung einer Novelle des Handelsgesetzbuches geplant, im Sinne...
ARTIKEL LESENDas slowakische Rechtssystem erlaubt eine direkte Änderung oder Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht. Es ist daher notwendig, das Einzelunternehmen aufzulösen und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen.
Wichtig ist es, die Eigentumsrechte zu übertragen. Wir informieren Sie gerne über Möglichkeiten, geben Ihnen Ratschläge und helfen Ihnen bei der Umsetzung.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, von einem Einzelunternehmen zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu wechseln, können Sie sich gerne an uns wenden. Das Team unserer Kanzlei besteht aus erfahrenen Anwälten und Juristen.