Streichung der Geschäftstätigkeit einer slowakischen GmbH – Änderungen im Handelsregister

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Die Streichung von Geschäftstätigkeiten aus dem Handelsregister in der Slowakei erfordert die Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Unsere Kanzlei übermittelt die Anträge an das Handelslizenzamt. In der Folge erhalten wir eine Bestätigung über die Löschung der Geschäftsaktivitäten, die wir dann ebenfalls aus dem Handelsregister entfernen lassen. Schließlich werden diese Änderungen dem Finanzamt gemeldet. 

Unsere rechtlichen Dienstleistungen im Rahmen der Löschung von Geschäftstätigkeiten 

  • Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen
  • Antrag auf Kündigung der Geschäftsfelder beim Handelslizenzamt
  • Beantragung einer Änderung im Handelsregister
  • Benachrichtigung der zuständigen Behörden 

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