Erstellung eines Pfandrechts am Anteil eines Aktionärs
Die Errichtung eines Pfandrechts am Anteil der Vermögenswerte einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfordert einen unterzeichneten und notariell beglaubigten Vertrag. Nach Unterzeichnung des Vertrages ist das Pfandrecht dem Handelsregister vorzulegen. Wenn Sie ein Fragen haben, kontaktieren Sie uns.
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Für die Errichtung eines Pfandrechts am Anteil der Vermögenswerte einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bieten wir
- Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen
- Errichtung eines Pfandvertrags über den Anteil des Unternehmens
- Verwaltung der Registrierung beim Handelsregister
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