- Verlängerung der Mindestdauer der Pflichtpraxis eines Rechtsanwaltsanwärters auf 5 Jahre
- Einführung von täglichen Praxisberichten eines Rechtsanwaltsanwärters
- Limit der Mindestversicherungsleistung für einen Rechtsanwalt – eine natürliche Person in einem separaten Versicherungsvertrag in der Höhe von 100.000 EUR
- Möglichkeit für Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsanwärter erst nach Ablauf von 3 Jahren der Eintragung in der Liste der Rechtsanwälte zu beschäftigen
- Höchstanzahl der Rechtsanwaltsanwärter, die von einem Rechtsanwalt ausgebildet werden, ist durch die Novelle auf drei begrenzt
- Gründung einer Berufungsdisziplinarkommission als eines neuen Organs der Slowakischen Rechtsanwaltskammer
- Änderung der Methode zur Bestimmung der Höhe des Beitrags zur Tätigkeit der Kammer: die Höhe des Beitrags wird als 1/3 des durchschnittlichen Monatlohns eines Arbeitnehmers in der Wirtschaft der Slowakischen Republik, festgestellt durch das Statistische Amt der Slowakischen Republik für das erste Halbjahr des vorangegangenen Kalenderjahres, bestimmt
- Einführung der Möglichkeit, den Vollzug einer Disziplinarmaßnahme zur Bewährung auszusetzen
- Einführung der Möglichkeit, die Öffentlichkeit über die Leistung von Rechtsdienstleistungen durch Werbung seitens eines Rechtsanwalts, eines Vereins oder einer zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft gegründeten Handelsgesellschaft zu informieren
Novelle des Gesetzes über die Rechtsanwaltschaft (wirksam ab 01.01.2013)
Der Nationalrat der Slowakischen Republik verabschiedete einen Entwurf des Gesetzes Nr. 586/2003 der Gesetzessammlung über die Rechtsanwaltschaft am 18.10.2012. Die Novelle bringt folgende Änderungen mit.
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